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   VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237   

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https://dejure.org/2024,2493
VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237 (https://dejure.org/2024,2493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2024 - 6 ZB 23.237 (https://dejure.org/2024,2493)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 6 ZB 23.237 (https://dejure.org/2024,2493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BBG § 14 Abs. 1 Nr. 1
    Bundesbeamtenrecht, Bundespolizei, Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Arglistige Täuschung, Verschweigen eines epileptischen Anfalls

  • rewis.io

    Bundesbeamtenrecht, Bundespolizei, Rücknahme der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Arglistige Täuschung, Verschweigen eines epileptischen Anfalls

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237
    Die Ablehnung eines Beweisantrags verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör nur dann, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, B.v. 8.11.1978 - 1 BvR 158/78 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 25.1.2016 - 2 B 34.14 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237
    Die Ablehnung eines Beweisantrags verletzt den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör nur dann, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach dem Rechtsstandpunkt des entscheidenden Gerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (BVerfG, B.v. 8.11.1978 - 1 BvR 158/78 - juris Rn. 11; BVerwG, B.v. 25.1.2016 - 2 B 34.14 - juris Rn. 32).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237
    Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würden (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521

    Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (BVerwG, U.v. 24.10.1996 - 2 C 23/96 - juris Rn. 14 zu § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG; SächsOVG, U.v. 9.9.2014 - 2 A 44/14 - juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen, 09.09.2014 - 2 A 44/14

    Arglistige Täuschung über MfS-Tätigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2024 - 6 ZB 23.237
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Ernennungsbehörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Ernannte auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für ihre Entscheidung erheblich sind oder sein können (BVerwG, U.v. 24.10.1996 - 2 C 23/96 - juris Rn. 14 zu § 46 Abs. 2 Nr. 2 SG; SächsOVG, U.v. 9.9.2014 - 2 A 44/14 - juris Rn. 28).
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